Allgemeine Geschäftsbedingungen von WILL MARRY – Ihre Hochzeits- und Eventagentur
1. Allgemeines
Alle Dienstleistungsaufträge, die WILL MARRY für ihre Auftraggeber erbringt unterliegen ausschließlich den nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig und finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch WILL MARRY keine Anwendung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch WILL MARRY.
WILL MARRY behält sich das Recht vor, AGB, Preislisten und Leistungsinhalte zu ändern, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.
2. Pflichten der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse oder der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, während der Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten notwendige Informationen und zweckdienliche Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht ist WILL MARRY berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn die Auftraggeber ihre Mitwirkung endgültig oder nach vorheriger Fristsetzung zu verweigern.
Der Auftraggeber unterstützt die Dienste der Hochzeitsplanerin, indem er gemeinsam mit WILL MARRY seine Vorstellungen und Wünsche in der besonderen Leistungsbeschreibung festgelegt.
Der Auftraggeber wird mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Dritten anweisen, WILL MARRY Kopien von Rechnungen zu übermitteln, die Leistungen zum Inhalt haben, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Kopien über Rechnungen, die er von Dritten im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erhält, an der Hochzeitsplanerin selbst zu übermitteln. Ansonsten ist eine Budget-Einhaltung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist für die pünktliche vollständige Rückgabe der Leihartikel verantwortlich. Max. 6 Tage nach der Veranstaltung. Es sei denn, es ist anders lautendes schriftlich vereinbart. Beschädigte, abhanden gekommene Leihartikel sind vom Auftraggeber zu ersetzen und werden in Rechnung gestellt.
3. Leistungsumfang
Das Vertragsverhältnis umfasst jeweils eine Veranstaltung bzw. Beratung. Der Umfang der Organisationsdienstleistung wird in einem Vertrag ausführlich geschildert und festgehalten.
Soweit WILL MARRY in Erfüllung ihrer Aufgaben Verträge mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und im Auftrag des Kunden. Die hierzu erforderliche Bevollmächtigung von WILL MARRY wird durch ein gesondertes Schreiben erteilt. Obwohl nicht WILL MARRY sondern der Kunde Vertragspartner dieser beauftragten Dritten ist, wird WILL MARRY - im Interesse des Vertrags - diesen Dritten gegenüber weisungsberechtigt.